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 Ausgabe: 09 01
 

 

 
 Nur Erneuerbar ist Zukunfts-trächtig
 

 Es ist ja fast zu banal, um darüber zu reden: eine Energiewirtschaft, die Zukunfts-orientiert ist, kann auf nichts anderem basieren, als auf "Erneuerbaren" Energien. Alles andere als eine 100%-ige Umstellung auf Erneuerbare kann nur den Charakter von Zwischenschritten haben. Aber diese sind nötig, damit etwas in Bewegung kommt.

 Eine ganz scharfe Abgrenzung von "Erneuerbaren" zu "Unwiederbringlichen" Energieträgern gibt es aus wissenschaftlicher Sicht nicht. Die Sonne verschleisst ja auch. Wenn wir vereinfachend von Erneuerbaren Energiequellen reden, sind jene gemeint, die   nicht aus einem Lager verbraucht werden, dessen Bestände sich durch die Nutzung merklich verringern.
Kohle ist - wie Holz - über Photosynthese und nachfolgende Prozesse mit Sonnenlicht umgewandeltes CO2. In dem Mass, wie Kohle entsteht, kann sie auch nachhaltig genutzt werden. In der Natur entsteht Kohle allerdings sehr langsam. Der weitaus grösste Teil des Kohlenstoffs, der durch Photosynthese in den Ökosystemen gebunden wird, wird durch Mikroben und Oxidation wieder in CO2 zurück verwandelt.

 Will man in die gestörte Kohlenstoffbilanz aktiv regulierend eingreifen, dann wirken Pläne zur Verpressung von CO2, die derzeit mit Forschungsmillionen voran getrieben werden (siehe: http://www.innovations-report.de/html/berichte/geowissenschaften/co2_einlagerung_klimakiller_erde_bringen_117588.html ) völlig lächerlich neben dem, was im Labor relativ einfach machbar ist und nur noch zur grosstechnischen Anwendung gebracht werden muss: die hydrothermale Karbonisierung.
 Das Verfahren wurde von Brigitte Röthlein am 14.07.2006 in einem hochinteressanten Fachartikel vorgestellt: http://www.scinexx.de/inc/artikel_drucken_komplett.php?f_id=309&a_flag=2

 Die hydrothermale Karbonisierung könnte eine Schlüsseltechnologie für zwei herausfordernde Aufgaben sein:
1.: die Korrektur des historischen Fehlers, der durch übertriebenen Verbrauch an fossilen Kohlenstoffträgern begangen wurde und sich heute in einem Ungleichgewicht zwischen gasförmigem CO2 und gebundenem Kohlenstoff äussert.
2.: den zukünftigen Ersatz der wertvollen stofflichen Basis für die Petrochemie und folgende Industriezweige aus nachwachsendem Rohstoff.
Ohne hier weiter in die Details zu gehen will ich nur auf einen Aspekt hinweisen: die Effizienz, mit der auf landwirtschaftlichen  Nutzflächen Treibstoff erzeugt wird, liesse sich mit Hilfe des Verfahrens etwa um das zehnfache steigern.
Selbstverständlich ist auch jede langfristige Verwendung von Holz, Viskose, Baumwolle etc. weiterhin ein Wurf in das CO2-Sparschwein.

 Letztlich beschreibt ja das neue Verfahren nur eine Umsetzungs-Technologie für eine Erkenntnis, die uralt ist: die Sonne strahlt ein vielfaches dessen, was durch Menschen an Energie genutzt wird, auf die Erde ein. Es lassen sich Möglichkeiten finden, aus dieser Quelle ausreichend nutzbare Energie zu beziehen, ohne Ökosysteme damit zu gefährden. Was es dazu braucht, ist nur die Lenkung der üppig vorhandenen Kreativität und des Sachverstandes in eine ethisch vertretbare Richtung. Lenkung in eine bessere Zukunft ist auch die Absicht der gesetzlichen Neuerungen, die ich hier vorstellen will: Erneuerbare bei Bund (EEWärmeG) und Land (EWärmeG).

 
    Im Ländle war man schneller
 
 Das Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg hat bereits ein Dienstjahr hinter sich, während das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich des Bundes sich erst seit dem 1. Januar 2009 zu bewähren hat. Da Baurecht im Wesentlichen Ländersache ist, hat der Landtag in Stuttgart die Möglichkeit genutzt, in einer eigenen Initiative die Verwendung von Erneuerbaren bei der Gebäudeheizung zu fordern. In Teilbereichen überschneiden sich die beiden Regelwerke nun und es gilt letztlich - in Baden-Württemberg - die weiter gehende Anforderung. Der markanteste Unterschied war Grund für die Grünen im Bundestag, schon eine Überarbeitung des Bundesgesetzes zu verlangen: für bestehende Gebäude enthält es überhaupt keine Anforderungen. Die wesentlichen Regelungen zeigt die folgende Tabelle.
 
   Ba-Wü Bund
     
 Betroffene Gebäude:  Wohngebäude u.ä. über 50 m² ausser temporär genutzte (§2)  Alle Gebäude über 50 m² ausser temporär genutzte, wenig beheizte und einige Sonderbauten (§4)
 Mengen-Anforderung Neubau:  20% des Wärmebedarfs (Heizung und Trinkwasser) aus Erneuerbaren (§4)

 alternativ:

  • Solarenergie: 15%
  • Biogas: 30%
  • Flüssige und feste Biomasse: 50%
  • Geothermie und Wärmepumpen: 50%

des Energiebedarfs für Wärme (Heizung und Trinkwasser) und Kühlung (§5)

 Mengen-Anforderung Altbau:  (bei Heizungserneuerung, ab 2010:) 10% des Wärmebedarfs (Heizung und Trinkwasser) aus Erneuerbaren (§4)  keine Anforderung
 Pauschale Erfüllung der Anforderung:

Reguläre Erfüllung (§4):

  • bei 0,04 m² Kollektor / m² Wfl.
  • bei kleinen Wohngebäuden: ausschliesslich Wärmepumpenhzg.
  • 20% Einsatz von Bioöl oder Biogas in Heizanlage (Altbau: 10%)
  • Einzel-Holzöfen, wenn mindestens 25% der Wohnfläche überwiegend damit beheizt werden oder Heizungsanbindung besteht

Ersatzweise Erfüllung (§5):

  • "EnEV-30": Kennwerte des Neubaus 30% unter den Anforderungen der EnEV 2007
  • "EnEV-30 Altbau": Kennwerte aus EnEV 2007 für bestehende Gebäude bei Dach/Decke oder Aussenwand um 30% unterschritten
  • Gebäudehüllqualität erreicht je nach Baujahr definierte Kennwerte im Vergleich zu EnEV-Neubau-Anforderungen
  • KWK-Anlage mit mind. 70% Wirkungsgrad und mind. Stromkennzahl 0,1 deckt den Wärmebedarf überwiegend
  • Anschluss an KWK- oder Erneuerbare-Wärmenetz ausschliesslich oder in Kombination mit Erneuerbaren in eigener Anlage
  • durch PV-Anlage auf dem Gebäude, die den Einsatz von Solarthermie unmöglich macht 
  • bei 0,04 m² Kollektor / m² Wfl. (bzw. 0,03 für MFH)
  •  50% der Wärme aus Abwärme
  •  50% aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nr. V der Anlage)
  • ersatzweise Energiesparmassnahmen (Nr. IV der Anlage)
  • 100% Nah- oder Fernwärme nach Nr. VII der Anlage (§7)
  • Kombinationen dieser Massnahmen (§8)
 Nachweispflichten  Bestätigungen durch Sachkundige bzw. Nachweise von Bezugsrechnungen  Teilweise müssen Bezugsrechnungen für Erneuerbare Energieträger vorgelegt bzw. auf Verlangen vorgelegt werden. Die Behörden müssen Stichprobenkontrollen durchführen.
 Verbundene Förderungen    Für 2009 bis 2012 500 Millionen € jährlich für Förderung im Gesetz verankert. Ausschluss der Förderung von gesetzlichen vorgeschriebenen Massnahmen. Für "Übererfüllung" der Auflagen und einzelne Schlüsseltechnologien wird Förderung nach detaillierten Regelungen ausbezahlt. (§15)
 Ausnahmen  Härtefälle etc. nach §4  Härtefälle etc. nach § 9

 

Es ist also relativ kompliziert, im Einzelfall beim Neubau zu prüfen, welche der Anforderungen die weiter gehende und damit Mass gebende ist.

  • Die PV-Sonderregelung aus Ba-Wü wird jedenfalls bei Neubauten nicht mehr wirksam, da damit keine Anforderungen des Bundesgesetzes erfüllt werden.
  • Eine offen sichtlich einfache Lösung ist die Installation einer thermischen Solaranlage mit 15% Deckungsbeitrag, die in der Regel auch die Flächenanforderung des Ba-Wü-Gesetzes erfüllt.
  • Auch 50% Holzheizung bzw. 30% Biogasheizung erfüllen alle Anforderungen.
  • Nicht-Wohngebäude werden im Ba-Wü-Gesetz nicht erfasst, weshalb dort ausschliesslich das Bundesgesetz wirkt
   Mehr Geld: Anpassung der Fördermassnahmen
 
 Die Regelungen zu den Fördermassnahmen im Bundesgesetz ziehen Anpassungen beim Marktanreizprogramm (MAP, bekannt als "BafA-Förderung") nach sich.
 Einerseits sollen Massnahmen, die nur die gesetzlichen Anfordeungen erfüllen, nicht gefördert werden (§ 15 (1) ), andererseits wird im MAP deutlich mehr Geld verfügbar gemacht als bisher. Der Anreiz, mehr zu tun, als die Gesetze fordern, wird also gross sein. Insbesondere betrifft das Massnahmen am Altbau, wo ja derzeit noch keinerlei gesetzliche Anforderungen wirken.
 Momentan fehlen die neuen Förderrichtlinien für das MAP noch. Die Anträge werden allerdings nach Errichtung der Anlagen gestellt. Bis es aus Bauanträgen, die in 2009 eingereicht wurden, zu Zuschussanträgen kommen wird, werden die neuen Richtlinien verfügbar sein. Für Anlagen, die gesetzliche Anforderungen aus Baden-Württemberg erfüllen und für die vor der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien Anträge gestellt werden, können im Widerspruch zum Bundesgesetz Förderungen ausbezahlt werden.
 Andererseits wird in sehr vielen Fällen, wo die Mindestanforderungen auch nur geringfügig übertroffen werden, für die gesamte Massnahme eine Förderung gewährt, was die Einschränkung von §15 (1) praktisch wirkungslos macht.
 

Noch mehr Geld: KfW-Anfordeungen tiefer gelegt

 
 

 Im Januar gab es zwar keine wesentlichen Senkungen mehr bei den Zinssätzen, aber neu ist, dass im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nun auch Einzelmassnahmen bezuschusst werden:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und
  • Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
  • Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Heizung
  • Einbau einer Lüftungsanlage

"Einzelmaßnahmen werden mit einem Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit gefördert. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300 Euro."
Parallel wurde der Zuschuss für vordefinierte Massnahmenpakete auf 7,5%, maximal 3.750 €, erhöht.

 
Ökotest vs. Energiesparlampen - sehr grob gestrickt
 
 Anlass zum Aufschrei des Magazins Ökotest war die kommende Verordnung der EU zu Ökodesign-Anforderungen an Haushaltslampen, die schrittweise zum Rückzug der zu wenig leistungsfähigen Glühlampen vom Markt führen wird (Wortlaut). Aus den durchgeführten Untersuchungen hätte man bei Ökotest ein differenziertes Bild zeichnen können. Und man hätte mehr untersuchen können. Aber es quillt sehr deutlich zwischen den Zeilen hervor: hier wurde eine "religiöse Mission" verfolgt: die Bekehrung der Sparjünger zu Anhängern der "naturnahen" Glühlampen für Stimmungsmache gegen die EU-Politik.
 Leuchtmittel werden auf ihren Verkaufsverpackungen mit EU-Energielabels ausgezeichnet. Kompaktleuchtstofflampen, wie die "Energiesparlampen" (ESL) korrekt bezeichnet werden, erreichen durchweg die Effizienzklassen A und B, während Standard-Glühlampen mit E und neuartige Halogenlampen mit C gekennzeichnet werden. Im Test von 14 Produkten zeigten sich Einsparpotentiale zwischen 39% und 77% (abgesehen von einem Ausreisser, der mehr Strom verbrauchte als die vergleichbare Glühlampe!) und die Haltbarkeit wurde zwischen ungenügend und sehr gut bewertet. Bei Preisen zwischen 0,94 € und 9,45 € wurde allerdings nur ein Ausschnitt des Marktes berücksichtigt und entscheidende Unterschiede wie die Art des Vorschaltgeräts und die Spektralzusammensetzung des Lichts wurden nicht differenziert beurteilt.
 Statt dessen wurden sehr pauschal folgende Urteile gefällt:
 ESL bringen nicht die versprochenen Lichtmengen: die Lichtausbeute (in Lumen pro Watt), wie die hier relevante physikalische Grösse heisst, wurde leider in keinem einzigen Fall angegeben. Glühlampen liefern 12 - 15 Lumen Lichtstrom pro Watt elektrischer Leistungsaufnahme. Die kritisierte EU-Verordnung gibt exakt an, welchen Lichtstrom eine ESL erreichen muss, wenn ihre Leuchtkraft über eine "äquivalente Glühlampenleistung" angegeben wird. Diese Praxis sollte - wie auch der Vergleich von Kraftfahrzeugen mit genormten Pferden... - im Sinn einer neutralen Information allmählich einmal überwunden werden. Der praktische Wert eines Leuchtmittels kann schliesslich unmittelbar über dessen Lichtstrom (in Lumen), der "Kostenaspekt" hingegen über die elektrische Leistungsaufnahme (in Watt) dargestellt werden. Und genau das wird kommen, wenn die EU-Verordnung mit ihren Kennzeichnungspflichten greift. Um die Katze aus dem Sack zu lassen: ESL liefern nach Literaturangaben etwa 45-75 lm/W. (67% bis 83% Einsparung bei der el. Leistungsaufnahme, Ökotest misst 39% bis 77%). Selbst das bedeutet maximal 11% Leistungsabgabe als sichtbares Licht bezogen auf die elektrische Leistungsaufnahme. Glühlampen bringen es also auf 2,1%. Ihre eigentliche Funktion ist die einer Elektroheizung mit sehr gutem Wirkungsgrad...
Wenn Ökotest über die Abwärme schreibt "denn in der meisten Zeit des Jahres ist sie willkommen..." weckt das starke Zweifel daran, dass Energiesparabsichten dort ernst genommen werden. 
Das Fazit: es gibt ESL, die ungefähr das liefern, was man erwarten darf, die kommende EU-Kennzeichnungspflicht wird hier Klarheit schaffen.
 "Alle ESL haben eine sehr schlechte Lichtqualität": dahinter steckt, dass Leuchtstofflampen ihr Farbspektrum aus eng begrenzten Frequenzbereichen ("Banden") zusammensetzen, also "weiss" aus mindestens drei Grundfarben "mischen". Glühlampen verfügen hingegen über etwa gleichmässige Anteile aus dem gesamten Farbkreis. Ihr Licht ist aber mehr oder weniger rötlich, während ESL in einem weiten Bereich von Farben erhältlich sind. Ausserdem sind spezielle "Vollspektrum"-ESL auf dem  Markt, die hinsichtlich der Farbwiedergabe noch bessere Werte erreichen als die dafür berühmten Halogenlampen. Diese Speziallampen wurden bei Ökotest eben so wenig getestet wie Versionen mit reduzierten elektromagnetischer Feldern. Statt dessen wird das Licht aus ESL als "Dreck" bezeichnet und es werden Gesundheitsgefährdungen bis hin zum Krebsrisiko konstruiert. Über das Flimmern wird geschrieben, dass es nicht "nur in der niedrigen Netzfrequenz, sondern auch (...) in höheren Frequenzen" aufträte. Wer jemals einen Röhren-Computerbildschirm über die Grafikkarte mit unterschiedlichen Bildwiederholfrequenzen angesteuert hat, weiss, dass Frequenzen über etwa 70 Hz dafür sorgen, dass kein Flimmern mehr wahrgenommen wird und ein klarer ergonomischer Vorteil entsteht. Das Flimmern mit der Netzfrequenz (50 Hz), was mit Recht kritisiert wird, ist eine Schwäche veralteter (oder zu billiger) ESL mit konventionellem Vorschaltgerät (KVG im Gegensatz zum elektronischen Vorschaltgerät EVG). Es hat sich jemand die Mühe gemacht, Helligkeitsschwankungen auszuwerten, die durch die Ansteuerung mit Netzspannung über verschiedene Vorschaltgeräte entstehen und dabei festgestellt, dass das "Flimmern" bei Glühlampen grössere Amplituden zeigt als das von Leuchsttofflampen mit EVG: Oszilloskop-Bilder!
Das Fazit: wenn man die schlechtesten Beispiele auswählt, findet man Mängel, die hochwertige und Speziallampen nicht aufweisen. 
 Die Haltbarkeit entspricht nicht den Herstellerangaben. Leider ist für die "mittlere Lebensdauer" (Average rated life) von Lampen eine befremdliche Definition im Umlauf: es ist die Zeit, nach der noch 50% der Lampen in einem Test leuchten! Der Ausfall vor Erreichen dieser Betriebszeit ist demnach sehr wahrscheinlich und kein Mangel. Dieses Wissen ist wichtig, wenn man Betriebskosten von Lampen über die "Lebensdauer" ermittelt. Die EU fordert immerhin, dass ab 1.9.2013 der "Überlebensfaktor" für 6.000 Betriebsstunden für Kompaktleuchtstofflampen, die in Verkehr gebracht werrden, mindestens 70% beträgt.
Das Fazit: Lebensdauer ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Die Unterschiedlichen Ergebnisse bei Ökotest und anderen Tests sollten durchaus die Kaufentscheidung beeinflussen.
    Wie sieht Umwelt- und Gesundheitsbewusste Beleuchtung aus?

 Unbestritten ist das beste, was wir uns antun können, das Tageslicht. Das sollte Folgen für Lebenswandel und Architektur haben. Ein schlichtes Fenster ist nur eine der Möglichkeiten, wie natürliches Licht in Aufenthaltsräume gelangen kann. Auch Spiegelsysteme und Lichtleiter sind bereits im Einsatz.
Im Kunstlichtbereich wird der "Religionskrieg" für und gegen Glühlampen deshalb geführt, weil ganzheitliche Bewertungsmassstäbe noch fehlen. Das gleiche Dilemma finden wir ja auch, wenn wir uns für oder gegen die Anschaffung neuer umweltfreundlicherer Investitionsgüter entscheiden wollen: verbesserten Produkteigenschaften stehen Aufwändungen für Entwicklung, Herstellung, Entsorgung... gegenüber. Das kompetent gegen einander aufzuwiegen, fordert mehr Sachkenntnis, als Verbraucher aufbringen können. Und Ökotest hat ein Beispiel dafür geliefert, dass populärer Journalismus das Ziel einer guten Beratung in der Regel auch verfehlt. Für qualifizierte Urteile bräuchten wir Ökobilanzen (Life Cycle Assessment), die alternative Szenarien in angemessenen Systemgrenzen vergleichen.    

 

 Ein kleiner Einblick in Kunstlicht-Technologien mit Zukunftspotential:

  • Schadstoffarme und strahlenreduzierte ESL: Quecksilber wird mittlerweile auch fest gebunden als Amalgam und daher weniger Umwelt-kritisch eingesetzt. Mindestens ein Hersteller (Megaman) liefert Produkte, die die ROHS-Schadstoffgrenzen unterschreiten. Weiterhin gibt es Splitterschutz-Systeme und reduzierte elektromagnetische Strahlung. Die verbesserten Produkte sind aber nicht unbedingt die hellsten und haben ihren Preis.
  • Natriumniederdrucklampe: das effizienteste, was es an Umwandlung von Strom in Licht gibt, wird allerdings wegen der orange-Tönung nicht im Wohnraum sondern nur in Strassenbeleuchtung etc. eingesetzt (Gasentladung, bis 200 lm/W).
  • Xenonlicht: bisher nur im Kraftfahrzeug eingesetzte Gasentladungs-Technik mit sehr hoher Effizienz (bis 150 lm/W) und Tageslicht-ähnlicher Farbe, die der Ermüdung vorbeugt
  • LED: vom Prinzip her sind sie weder Temperaturstrahler wie die Glühlampen noch Gasentladungslampen, sondern Elektrolumineszenzstrahler. Die Entwicklung ist extrem dynamisch, es wurden schon Lichtausbeuten von 150 lm/W erreicht, ohne dass das Ende der Entwicklung in Sicht wäre. Interessant ist, dass niedrige Gleichspannungen eingesetzt werden können. Neben Routineanwendungen in der Fahrradbeleuchtung, Displaytechniken und Effektbeleuchtungen sind Anwendungen bei der Strassenbeleuchtung und der Wohnraumbeleuchtung in Erprobung. LEDs sind praktisch Punktstrahler und bieten sehr flexible Steuerungsmöglichkeiten.
  • Glühwürmchen mit Schraubfassung: nein, die gibt es noch nicht. Aber ein Umwandlungswirkungsgrad von anscheinend 95% im Luciferin-Luziferase-System (Biolumineszenz) übertrifft alles, was je technisch realisiert wurde um Grössenordnungen.
 Kurz und (links) bündig
 Heizöl goes bio
 Scharr bietet Heizöl mit 20% Bio-Komponenten an, das in gewöhnlichen Ölheizungen verwendbar ist. Damit wäre sogar eine Erfüllung der Anforderungen des EWärmeG (Ba-Wü) denkbar. Auch andere Anbieter haben begonnen, Heizöl mit Erneuerbaren zu strecken. Shell baut Meeresalgen zur Bio-Sprit-Gewinnung an.
 Taschen-Handwärmer jetzt im Grossformat
 Latentwärmespeicher waren als Vision schon vor zehn Jahren ein Thema für die Langzeit-Lagerung von Solarenergie. Sie verschwanden aus dieser Szene und etablierten sich statt dessen - im Taschenformat - in outdoor-Markt. Paraffinartige Substanzen, die sich bei Wärmezugabe verflüssigen, ermöglichen eine Verlust-freie langfristige Energiespeicherung. Sie geben die Wärme wieder ab, wenn - durch einen Knickvorgang in einem Metallplättchen ihre Kristallisation angeregt wird. Das Dortmunder Unternehmen LaTherm lässt nun die Taschenwärmer im Grossformat aufleben. Besonders pfiffig an der Geschäftsidee: das Speichersystem kommt in Überseecontainern unter und kann für relativ effiziente Transporte von den Orten des Wärmeanfalls zu den Orten des Wärmebedarfs genutzt werden. Fernwärme wird so Leitungs-unabhängig!
 Öko-Produkt-Datenbank
 Bei EcoTopTen werden  nicht nur zahlreiche Produktgruppen gelistet, sondern auch allgemeine Hintergründe zur Umwelrelevanz beschrieben. Die Bewertungskriterien sind transparent.
 Effizienz-Förderung vom Gaswerk
 Für die eigenen Kunden bietet badenova Anreize zu Effizienz-Massnahmen auf verschiedenen Gebieten. Die Zuschüsse sind zusätzlich zu staatlichen Förderungen erhältlich.
 
 
 

demnächst:

 - Strom einspeisen nach EEG und KWK-Gesetz

 - Förderung für kommunale Effizienzprojekte
 

 

 Bernhard Bauer-Ewert
 
 
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