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Inhalt 2009 05

 

Bio im Erdgas-Netz
Nach Ökostrom auch Biogas im Netz "symbolisch" erhältlich
Konkret: was bringt die neue EnEV 2009?
Anforderungen, Einführungstermin, neue Auflagen, Abgrenzung Wohn- und Nichtwohngebäude...

Kombi-Kraftwerk: Ausweg aus der fossilen Sackgasse?
Planspiel zur 100%-Erneuerbaren-Stromversorgung

Kurz und (links) bündig
Kurzinformationen über Neuerungen, Preise...

 

 

 

Bio im Erdgas-Netz

 

Wenn auch Erdgas unter den fossilen Energieträgern ein höheres Ansehen geniesst als Kohle und Öl, weil es "sauberer verbrennt" und je genutzte Energieeinheit weniger CO2 freisetzt, so bleibt es doch ein endlich verfügbarer Energieträger. Die offizielle Quelle "Energie in Deutschland" des Bundesministriums für Wirtschaft und Technologie gibt beispielsweise als Reichweite der weltweiten Reserven etwa 60 Jahre und der Ressourcen 658 Jahre an. Reserven sind dabei die Vorkommen, die wirklich nachgewiesen und wirtschaftlich nutzbar sind.

Biogas steht hingegen so lange zur Verfügung, wie Biomasse durch Sonneneinstrahlung produziert wird, kann also als zeitlich unerschöpflich betrachtet werden.

In der bisherigen Geschichte der Biogas-Nutzung wurde Biogas hauptsächlich in speziell dafür eingestellten Anlagen genutzt. Neu ist die Möglichkeit, im Erdgasnetz Biogas zu nutzen. Wie im Stromnetz entnimmt ein Verbraucher dort grundsätzlich die im Netz vorhandene Mischung aus Energie, die aus unterschiedlichen Quellen stammt, bezahlt aber an den jeweiligen Einspeiser für die Energieart, die dieser bereitstellt. Wie "Grüner Strom" kann nun "Bio-Erdgas" quasi symbolisch bezogen werden. Dies geschieht durch einen Liefervertrag mit einem Bio-Erdgas-Anbieter. Beispielsweise ist dies seit Kurzem die Badenova AG.

Das Biogas muss für die Netzeinspeisung so aufbereitet werden, dass die Eigenschaften weitgehend dem fossilen Erdgas entsprechen. Dadurch ist keinerlei Geräte-Umstellung bei den Kunden erforderlich.

Ausser der ethischen Qualität, die der Bezug von Bio-Erdgas hat, entstehen zwei interessante Aspekte der Nutzung:

 

1.: Erfüllung der Auflagen der "E-Wärme-Gesetze"

Sowohl das Bundesgesetz als auch das Landesgesetz in Baden-Württemberg zur Förderung der Erneuerbaren im Wärmemarkt können mit Hilfe von Bio-Erdgas erfüllt werden. Im Fall einer Heizungserneuerung (relavant in Baden-Württemberg ab 2010) oder eines Neubaus kann die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien mit Bio-Erdgas erfüllt werden. Dann muss das Gebäude weder über eine Solaranlage noch über eine explizit regenerative Heizung verfügen. Es muss lediglich eine Gasmischung mit ausreichendem Biogas-Anteil "symbolisch" in einer herkömmlichen Gasheizung eingesetzt werden. Die Badenova hat darauf abgestimmt die Produkte Erdgas Bio10 und Erdgas Bio20 im Programm.

 
2.: Kraft-Wärmekopplung mit Vergütung nach EEG
 
So richtig Bio wird es, wenn 100% Biogas – bei Badenova Erdgas BIO100 – in einem Blockheizkraftwerk eingesetzt wird. Die Einspeisevergütung für den in das Netz gelieferte Strom – zum Beispiel aus einem "Erdgas-Dachs" beträgt dann 23,67 Ct für jede Kilowattstunde. Bei Einsatz von fossilem Erdgas wird abweichend nicht nach EEG, sondern nach KWK-Gesetz vergütet. Das heisst 12,73 Ct/kWh. Welcher Brennstoff im einzelnen Anwendungsfall wirtschaftlicher ist, hängt unter anderem davon ab, wie viel des produzierten Stroms selbst genutzt wird. Nach KWK-Gesetz wird nämlich auch der selbst genutzte Strom neuerdings bezuschusst.
 

Getreu der alten Regel "nichts ist so gut, dass es nicht für irgend etwas auch schlecht wäre..." sind zwei Wermutstropfen dieser Neuerung erkannbar:

 
1.: Erdgas BIO100 kostet inkl. Steuer 13,31 Ct/kWh (Beispiel für mittlere Verbrauchsmenge, Stand April 2009). Das ist nicht etwa "etwas mehr" als Erdgas, sonndern deutlich über das Doppelte!
 
2.: Es gibt in den Szenarien für eine künftige 100%-Erneuerbare-Energieversorgung ein heftiges Gerangel um die begrenzten jährlichen Produktionsmengen. Biogas eignet sich nämlich hervorragend für den Einsatz in flink regelbaren (Blockheiz-) Kraftwerken und ist daher für einen intelligenten Strom-Mix der Zukunft äusserst interessant (wie im Artikel "Kombikraftwerk" dargesetellt). Eigentlich ist es zu schade, um verheizt bzw. im Grundlastbereich verstromt zu werden!
 

 

Konkret: was bringt die EnEV 2009?

 

 

Am 29. April wurde die EnEV im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie liegt im dort gängigen, zweispaltigen schlichten Design ohne Inhaltsverzeichnis zum downlod bereit.

Zur Vereinfachung des Gebrauchs habe ich die schon vorab publizierte nichtamtliche Leseversion, die Änderungen durch Fettdruck und Unterstreichungen hervorhebt, mit pdf-Lesezeichen versehen.

Der ausführliche Titel "Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung" weist darauf hin, dass sie eine Überarbeitung des Textes der EnEV 2004 bzw. 2007 ist. Sie behält auch deren Struktur bei.

 
Ab wann muss die neue EnEV angewendet werden?
 

Am 1. Oktober 2009 tritt die Verordnung in Kraft.

§ 28 "Allgemeine Übergangsvorschriften" klärt , welcher Zeitpunkt im Ablauf eines Vorhabens relavant dafür ist, ob dafür die alte oder die neue EnEV verbindlich ist:

- zunächst ist der Zeitpunkt der Bauantragstellung Mass gebend

- bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben ist es der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung

 
Was ändert sich am Nachweisverfahren?
 

Neubauten haben wie bisher grundsätzlich Grenzwerte des Primärenergiebedarfs und des spezifischen (...) Transmissions-Wärmeverlusts (H'T) einzuhalten.

Der Grenzwert des Primärenergiebedarfs wird aber neuerdings auch für Wohngebäude mit Hilfe eines ideellen Referenzgebäudes ermittelt, das dem nachzuweisenden Gebäude ähnelt und vorgegebene Bauteilkennwerte und Anlagenmerkmale hat. Es wird also immer ein "Mustergebäude" parallel zum nachzuweisenden Gebäude berechnet, das als Massstab gilt. Die Qualitätsmerkmale des Referenz-Wohngebäudes werden in Anlage 1 Tabelle 1 vorgegeben.

H'T entspricht quasi dem mittleren U-Wert aller Bauteile, wobei allerdings die Abminderungsfaktoren für Kellerwände etc. eingerechnet sind. Die Höchstwerte werden – abgestuft nach der Einbindung des Gebäudes in die Bebauung – in der gleichen Anlage, Tabelle 2 angegeben für:

Frei stehende Gebäude:

0,40 W/m²K bei bis zu 350 m² Nutzfläche
0,50 W/m²K bei über 350 m² Nutzfläche

Einseitig angebaute Wohgebäude ("Reihenendhaus" etc.):

0,45 W/m²K

Alle anderen Wohngebäude ("Reihenmittelhaus" etc.) und Erweiterungen und Ausbau bei allen Wohngebäuden:

0,65 W/m²K

 
Wie viel wird die Latte tiefer gelegt?
 

Ein typischer Grenzwert für ein kleines Einfamilienhaus (frei stehend) war bisher 0,66 W/m²K. In der alten EnEV 2007 ist dieser Wert in Abhängigkeit vom Verhältnis von Hüllfläche zu Hüllvolumen "A / VE", der so genannten "Kompaktheit" des Gebäudes, angegeben. Für dieses Gebäude wird der Grenzwert also nun von 0,66 W/m²K auf 0,4 W/m²K herabgesetzt, was eine Reduzierung auf 61% bedeutet. Da das Verfahren grundsätzlich abweicht, gilt diese Aussage nur für das hier betrachtete Gebäude. Es gibt auch Fälle, wo die neue Grenze bei 70% oder mehr des alten Wertes liegt.

Bei den Grenzwerten für den Primärenergiebedarf verhält es sich ähnlich. Ganz neu ist allerdings, dass mit § 5 der EnEV 2009 eine Verrechnung von elektrischem Strom aus Erneuerbaren möglich wird, wenn er "im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang" zu dem Gebäude erzeugt und vorrangig selbst genutzt wird. Die Voraussetzungen sind bei einer Photovoltaikanlage üblicher Weise gegeben, wenn der Strom nicht komplett eingespeist wird. Diese Praxis wird ohnehin mit dem neuen EEG interessant, das eine Vergütung für den selbst genutzten Strom vorgibt.
 
Und sonst? 
 

Die Verpflichtungen zur Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden (§ 10) mit ungenügender Anlagentechnik sind nun eindeutiger formuliert und wirken umfassender. Neuerdings müssen auch die begehbaren obersten Geschossdecken gedämmt werden.

Weiterhin müssen – nach langen Übergangsfristen – elektrische Nachtspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und bestimmten Nichtwohngebäuden ausser Betrieb genommen werden. Unabhängig von der EnEV gibt es für den Austausch solcher Heizungen derzeit pro Stück 200,- € Zuschuss über die KfW, wenn eine neue Heizung eingebaut wird.

 
Wesentlich erweitert wird in § 26 die Verantwortung von Planern und Handwerkern bei Änderungen an Gebäuden. So ist beispielsweise grundsätzlich eine Unternehmererklärung auszuhändigen, die die Ausführung der Arbeiten nach EnEV bescheinigt und den Baubehördern auf Verlangen vorzulegen ist. § 26b zählt umfassende Kontrollpflichten für den Bezirksschornsteinfegermeister hinsichtlich der Mindestqualität von Anlagenkomponenten auf. Dadurch entsteht in diesem Bereich eine routinemässige behördliche Qualitätsüberwachung, die weit über die bisherigen Abgasmessungen hinaus geht.
 
Was unterscheidet Wohngebäude von Nichtwohngebäuden? 
 

Hier hat sich nicht viel geändert. Nach wie vor sind in § 2 Wohngebäude

"Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen"

Für Nichtwohngebäude ist zusätzlich der (Primär-) Energiebedarf für Beleuchtung in die Bilanz aufzunehmen. Lüftung und Kühlung sind bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden dann zu berücksichtigen, wenn diese "technischen Gewerke" im Gebäude vorhanden sind.

Nichtwohngebäude müssen, Wohngebäude können nach ENEV 2009 (Anlage 1 Ziffer 2) auf Basis von DIN V 18599 berechnet werden. Für Wohngebäude ist alternativ der Nachweis nach DIN EN 832 / DIN 4108-6 möglich, was Sinn macht, weil der Normteil der DINV 18599 für Wohngebäude noch nicht veröffentlicht ist.

 
Wie wirken sich die neuen Grenzwerte auf die KfW-Förderungen aus? 
 
Die KfW gibt noch keine vebindliche Auskunft über die künftigen Anforderungen der Förderprogramme. Es gibt jedoch eine Absichtserklärung, die erkennen lässt, dass die Anforderungen in "Eneregieeffizient Sanieren" nicht im gleichen Mass steigen werden wie die der EnEV. Der Energiedenkzettel wird Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
 

 

Kombi-Kraftwerk: Ausweg aus der fossilen Sackgasse?

 


 

Es ist bei der Energie wie im wirklichen Leben: All zu einseitig tut nicht gut. Zweifellos wird in Zukunft Solarenergie-Nutzung im weiteren Sinn (für die Stromerzeugung heisst vor allem: Windkraft und Photovoltaik, in Gebieten mit intensiver Sonneneinstrahlung auch solarthermische Turbinen) die Hauptrolle spielen.
Zukunftsfähige Konzepte enthalten daher diese Quellen als "Wasserträger" der Stromproduktion.

 

Es wird mit Recht zu bedenken gegeben, dass Wind und Sonneneinstrahlung nicht steuerbar sind und deren unstetiges Angebot "Ersatzmassnahmen" in den Zeiten mit schwachem Angebot  erfordert. Wenn nachts kein Wind weht, fallen eben die beiden hauptsächlichen Ressourcen aus. Es wäre daher ein fataler Irrtum, davon auszugehen, dass allein die Jahresproduktion aus den Erneuerbaren-Anlagen dem Jahresbedarf entsprechen muss. Statt dessen muss die Bedarfsdeckung für jeden Moment nachgewiesen werden.

Es ist zwar auf unserer Erdkugel immer irgend wo Tag, aber die Abhängigkeit von Fern-importierem Strom hat einige unangenehme Folgen. Deshalb ist eine Kombination von Wind- und Solarenergie mit weiteren Quellen und ein Management von Angebot und Nachfrage erforderlich, um in Zukunft eine sichere und wirtschaftliche Funktion der Stromnetze zu gewährleisten. Ein Stichwort dazu heisst Kombikraftwerk

 


Die Schwankungen der Nachfrage im deutschen Stromnetz in einer Woche und Deckungsbeiträge der Kraftwerkstypen im derzeitigen Strom-Mix nach
http://www.kombikraftwerk.de/fileadmin/downloads/2008_03_31_Ma__KombiKW_Abschlussbericht.pdf Seite 12

 

Das Modell
 
Für das Jahr 2007 mit seinem konkreten Angebot an Sonne und Wind wurde – auf tatsächlich betriebenen Anlagen basierend – ein virtuelles Netz mit tatsächlichen Verbrauchern aufgebaut und im Planspiel betrieben. Da das Projekt durch das Institut für Solare Energieversorgungstechnik (ISET) und die drei grossen Träger des Projekts aus der Wirtschaft gut dokumentiert ist, sei die Funktion des virtuellen Kombikraftwerks nur knapp umrissen:
 
- Ein Zehntausendstel des in Deutschland aus dem Netz bezogenen Stroms wird nach Stundenwerten ein ganzes Jahr lang als Bedarf des virtuellen Netzes erfasst. 
- Ein pool von bestehenden "Erneuerbaren Kraftwerken", verteilt auf unterschiedliche Regionen Deutschlands, wird dem virtuellen Netz zugeordnet. Er wird so zusammengestellt, dass er "maßstäblich auf das gesamte deutsche Netz übertragbar wäre". Das heisst 10.000 vergleichbare Kombikraftwerke in Deutschland sind in Zukunft prinzipiell möglich. Allerdings sind dann knapp 20% aller Dachflächen mit PV-Modulen belegt und fast 17% der landwirtschaftlichen Flächen zur Biogas-Produktion für die Kraftwerke aus Mais in Verwendung.
- Im pool befinden sich neben den "Wasserträgern" Photovoltaik und Windkraft flink steuerbare Biogas-Kraftwerke und ein Teil der Pumpspeicherkapazität des Kraftwerks Goldisthal sowie beschränkte Importe und Exporte.
 
Mit diesen Vorgaben wird nun versucht, jederzeit exakt die Energiemenge bereit zu stellen, die aus dem Netz entnommen wird (wurde). Anders ausgedrückt: Die Ganglinien der Entnahme werden mit den Kapazitäten des pools "nachgefahren". Die Leistungen aus Wind- und PV-Anlagen werden primär abgenommen. Es wird für jeden Zeitpunkt erfasst, welchen Beitrag die flexibel einsetzbaren Anlagen bringen müssen.
So erhält man eine Realitäts-nahe Auskunft darüber, ob und wie das Ziel "100%-Erneuerbar" bei der Stromversorgung erreichbar ist.

 

Die Nachfrage im virtuellen Netz in einer halben Woche und Deckungsbeiträge der Kraftwerkstypen aus dem Kombikraftwerk nach
http://www.kombikraftwerk.de/fileadmin/downloads/2008_03_31_Ma__KombiKW_Abschlussbericht.pdf Seite 26

Man bekommt auf der homepage des Kombikraftwerks unter "Rückblick" eine Simulation (Installation des flash-plugins für den internet-browser erforderlich) des Kombikraftwerks für einen beliebigen Zeitraum in 2006 dargestellt, in der man einen groben Überblick über einen Monat oder auch den Verlauf eines Tages im Bildschirmausschnitt hat. Dabei ist jederzeit der Füllstand des Speicherkraftwerks und der Beitrag der Kraftwerksarten erkennbar. Flächen oberhalb der Bedarfslinie stellen Export und Speicherladungen dar. Unterhalb der Bedarfslinie erscheinen die Beiträge der jeweiligen Kraftwerkstypen bzw. Energieträger einschliesslich Speicherentladungen und Importen. Es lässt sich erkennen, wo Kurzzeit- und wo Wochenspeicher erforderlich waren.

 

Das Ergebnis

 

Die vorgegebene Beschränkung für Stromimporte wurde im Experiment nicht sofort eingehalten. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Im- und Exporte nur dann sinnvoll einzusetzen sind, wenn auch ein Szenario für die anderen beteiligten Gebiete diese Möglichkeit zeitgleich bietet!

Ausser einer Variation der ursprünglichen Rahmenbedingungen für Wind und Sonne wurde deshalb auch die Vorgabe für die Speicherkapazität versuchsweise verändert. So entstanden schliesslich 7 Szenarien.

 

Ein genauerer Blick auf die Ergebnisse zeigt, wie sich die variierten Randbedingungen auswirken:

- In einem Jahr mit mittlerem Windangebot wird die Beschränkung für den Import dann eingehalten, wenn die Speicherleistung auf das dreifache und die Speichernutzung auf das doppelte gegenüber dem ursprünglichen Szenario erhöht wird.

- In einem schwachen Windjahr lässt sich die angestrebte Importbeschränkung nicht einhalten.

- Ein besonders starkes Windjahr trägt nicht zur Verringerung der Importe bei.

- die Verringerung der Photovoltaikleistung im Kraftwerkspool hätte eine stärkere Auslastung des Pumpspeicherkraftwerks und zusätzlich eine Überschreitung des Importanteils zur Folge.

Insgesamt kann man feststellen, dass das Kombikraftwerk in der Leistungsfähigkeit einbricht, wenn der Kraftwerkspool nicht ausgewogen zusammengestellt wird und dass eine ausreichende Speichermöglichkeit die Leistungsfähigkeit sehr günstig beeinflusst. Kritisch sollte man hinsichtlich der benötigten Mengen von Biogas sein, das in den Zeiten schwachen Wind- und Strahlungsangebots die hauptsächliche Energiequelle ist. Diese ist im Modell bereits an der Grenze dessen, was in Deutschland bereit gestellt werden könnte (17% der Anbauflächen für Biogas). Für andere Anwendungen wie Fahrzeug-Antrieb oder direkte Heizung stünde also kein Biogas zur Verfügung. Wird aber der Beitrag der Biogas-Kraftwerke reduziert, so sind höhere Leistungen der anderen Kraftwerkstypen erforderlich und es müssen in Schwachlastzeiten sehr grosse Mengen Energie gespeichert werden.

 
Das Anfang des Jahres novellierte "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG, Wikipedia) sieht bereits in § 64 (1) 6. eine Verordnung vor, die die Einspeisung von regenerativem Strom dann besonders hoch vergütet, wenn Betreiber durch Kombination unterschiedlicher regenerativer Quellen das Stromangebot verstetigen. Die Verordnung wird derzeit in den Bundestagsfraktionen debattiert.

 

Kurz und (links) bündig

 
Preislandschaft
 
Nachdem der Heizölpreis Ende März etwas angezogen hatte, ist er wieder auf den tiefen Werten von Ende Februar und sinkend.

Der Pelletpreis ist nach Anstieg seit Juli 2008 im April wieder auf den Wert von Dezember 2008 gesunken.

Der "übliche Preis" für Strom an der Leipziger Börse ist relevant für die Vergütung von eingespeistem KWK-Strom und ist nach Steigerungen in den ersten Quartalen 2008 und beginnendem Verfall am Jahresende im ersten Quartal 2009 eingebrochen. Er entspricht nun dem Stand von Ende 2006. Im Jahr 2007 war er zuletzt sprunghaft gestiegen.
 
Greenpeace-Strom aus neuen Anlagen
 

Greenpeace Energy ist einer der Öko-Strom-Anbieter, die frei von dem Verdacht sind, dass sie sich angesichts verbesserter Vermarktungschancen umweltfreundlicher Produkte ein grünes Mäntelchen überwarfen. Von Anfang an wurde das Ziel formuliert, permanent in effiziente und regenerative Neuanlagen zu investieren.

Dafür wurde die Tochter Planet energy gegründet, die Anfang des Jahres zwei repräsentative Anlagen neu in Betrieb nehmen konnte. Ein Windpark bei Berlin und die Photovoltaikanlage auf den Messehallen der Messe Stuttgart haben jeweils 15 Mio € gekostet. Das Stuttgarter Solarkraftwerk hat als Spitzenleisstung 3,8 MW und soll jährlich 3,45 Mio kWh ins Netz speisen.  Die vier Windräder können maximal  8 MW leisten, woraus 17,9 Mio kWh erwartet werden. Bemerkenswert ist daran, dass die Windkraftanlage für eine Energieeinheit demnach nur ein Viertel der Investition erfordert, die bei Photovoltaik erforderlich ist. Die Einspeisevergütung für den Solarstrom liegt allerdings auch bei solch grossen Anlagen mit 33 Ct/kWh (für 20 Jahre) deutlich über der für Windstrom von 9,7 Ct/kWh (für 5 Jahre).

 
Das grosse KfW-Bonbon
 
Wer sich für eine ehrgeizige Sanierung seines Hauses mit KfW-Förderung entschieden hat, bekommt auch die sachkundige Baubegleitung gefördert. Der Höchstbetrag für den Zuschuss wurde zum 1. April auf 2.000 € angehoben und ist nun ausser für "Effizienzhaus 100" (Neubauniveau) und "Effizienzhaus 70" sogar für Massnahmenpakete ab 2 Einzelmassnahmen erhältlich. Sinn dieser Förderung ist es, bei der Durchführung der Massnahmen die gewünschte Qualität mit dieser sachkundigen Unterstützung auch praktisch zu erreichen. Dies ist speziell für die Ausführung von Anschlüssen (Wärmebrücken) und Änderungen zunächst eingeplanter Dämm-Schichten und Anlagen sinnvoll, da oft eine Fortschreibung der ursprünglichen Energiebilanz und Optimierung der noch ausstehenden Schritte zur Erreichung des Förderziels erforderlich ist. Der endgültige Stand des Gebäudes muss beim Verwendungsnachweis zur Zuschuss-Abrufung dokumentiert werden.
 
Die kleinen KfW-Bonbons
 
Für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen im Zuge einer Heizungserneuerung zahlt die KfW 200 € je Gerät, wenn die neue Heizung förderfähig nach KfW oder BafA ist. Diesen Zuschuss bekommen Sie dann zusätzlich zur Förderung der Heizung aus den regulären Programmen.
 
Unter "Optimierung der Wärmeverteilung" fallen Erneuerungen von Pumpen und Ventilen und der hydraulische Abgleich von Rohrnetzen. 25% der Kosten, mindestens 100 €, werden von der KfW übernommen, wenn die Massnahmenkosten über 100 € betragen (von 150 € zahlt die KfW demnach 100 €).
Besonders an allen drei Bonbons ist, dass der Antrag im Nachhinein gestellt werden kann. Eine zusätzliche Berücksichtigung der geförderten (Hadwerker-) Leistungen nach § 35a Abs. 3 EStG ist ausgeschlossen.
 
Die grosse CO2  -Mogelpackung
 

Vermutlich gibt es erheblich intelligentere Ideen, als CO2 zu deponieren. Das ändert nichts daran, dass die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf für die Speicherung beschlossen hat, dem zum Beispiel der Bundesverband Geothermie heftig widerspricht. Es besteht eine lebhafte Konkurrenz um die zukünftige Nutzung geologischer Hohlräume wie der Salzlagerstätten in Niedersachsen: als Druckluftspeicher, "Unterbecken" für Pumpspeicherkraftwerke, Grossspeicher für Wasserstoff als Treibstoff und saisonale Wärmespeicher sind sie seit Längerem im Gespräch. Mit der Erdwärmenutzung gibt es also mindestens fünf andere Einsatzmöglichkeiten dieser "Ressourcen" in der künftigen Energielandschaft. Wer da die Idee verfolgt, Kohlekraftwerke als "CO2-frei" zu deklarieren, wenn deren Abgas im Bergwerk versteckt wird, und gesetzlich den Weg dahin ebnet, erinnert mich in der Wahrnehmungsschärfe peinlich an jene drei Affen, die sich mit ihren Gesten vor der Vernunft schützen wollen... 

 
Wenigstens die Umwälzpumpen sind intelligent...
 
..., was ja dann wieder tröstlich ist. Wenn Umwälzpumpen nämlich nicht "intelligent" sind, dürfen sie in der EU ab 2015 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es soll ihnen also ähnlich gehen wie den Glühlampen (Energiedenkzettel 09 01). Der Angriff der EU-Verordnungsinitiative gilt der Energieverschwendung durch ständig laufende und durch wenig effiziente Heizungs-Umwälzpumpen. 2013 sollen jene Pumpen vom Markt, die nur Standard-Effizienz oder gar noch geringere Effizienz besitzen. Installiert sind in Europa über 100 Millionen Pumpen, die etwa den Stromverbrauch Irlands verschwenden. Die Europäische Kommisssion weist auch darauf hin, dass der Innovationsschub 7.000 neue Arbeitsplätze schaffen kann.
 
Meinung gefragt:
 

Hätten Sie im Energiedenkzettel lieber mehr Bilder? (Sie können die vorbereitete E-Mail ganz ohne weiteren Text abschicken, ich kann die Meinungen über die Zieladresse auswerten! Aber über ein paar Worte zur allgemeinen Meinung über den Denkzettel würde ich mich auch freuen.)

 JA

 NEIN

demnächst:

 

 - Solarenergie auf dem eigenen Dach nutzen

 - Nutzenergie, Endenergie, Primärenergie, Bahnhof?
 

 

 Bernhard Bauer-Ewert
 
 
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